Zum Jahresbeginn ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet. Damit wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt, die Förderung läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BAFA fördert ausschließlich mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Ob Heizungssanierung, Dämmung der Gebäudehülle oder eine Beratung durch einen Energieberater – die BAFA fördert die verschiedensten Maßnahmen. So gibt es zum Beispiel Förderungen für Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen und Hybridheizungen, die zumindest teilweise erneuerbare Energien zum Betrieb nutzen. Außerdem werden auch weiterhin Heizungsoptimierungen von der BAFA unterstützt.
Einen Überblick über alle Förderungen gibt es hier.
Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Sonderförderung (iSFP- und Innovationsbonus) möglich.
Förderungen der KfW:
Eine weitere Unterstützung bietet die bundeseigene Förderbank KfW an. Diese finanziert das Bauen und den Kauf von energieeffizienten Gebäuden, das energetische Sanieren oder den Umbau sowie die Nutzung erneuerbarer Energien mit umfangreichen Fördermitteln.
Die KfW-Förderung kann je nach Förderprogramm in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens erfolgen.
Einen Überblick über die Förderprodukte gibt es hier.
Förderungen der N-ERGIE:
Im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms fördert die N-ERGIE Ihre Heizungssanierung, den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Einrichtung von Wandladestationen für Elektrofahrzeuge. Im Jahr 2021 steht im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms ein Fördertopf von insgesamt 800.000 Euro bereit. Dieser verteilt sich auf insgesamt fünf Förderpositionen.
Die Förderpositionen im Überblick gibt es hier.
Rechenbeispiel:
Wie viel man nun bei welchen Maßnahmen sparen kann, und wo man sogar mehrere Förderungen kombinieren kann, zeigen wir bei den folgenden Rechenbeispielen.
- Installation einer Wallbox:
Mit einer Wallbox, also einer Ladestation, können Elektroautos 5- bis 10-mal schneller als mit der Steckdose geladen werden. Die N-ERGIE begleitet Sie auf dem Weg zur eigenen Wallbox: von der Beratung über die Installation bis zur Inbetriebnahme durch unsere zuverlässigen und geprüften E-Mobil-Partner aus dem regionalen Elektrofachhandwerk.
Sparen können Sie dabei als Stromkunde der N-ERGIE: Hierbei profitieren Sie zusätzlich von einer Förderung von bis zu 100 Euro.
Darüber hinaus fördert die KfW den Einbau von Ladestationen mit 900 Euro pro Ladepunkt. Weitere Infos zu dem Förderprogramm der KfW finden Sie hier.
- Installation einer neuen Heizung. In diesem Fall handelt es sich um eine Gas-Hybridheizung mit Wärmepumpe
Entscheidet sich ein Kunde für eine Gas-Hybridheizung mit Wärmepumpe zur Miete von der N-ERGIE, so kann er gleich doppelt sparen.
In diesem Fall kann die N-ERGIE einen Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Einzelmaßnahme) bei der BAFA beantragen. Dieser Zuschuss wird dann von der Handwerkerrechnung abgezogen. Diese reduzierten Anschaffungskosten sind dann die Basis für den monatlichen Mietpreis der Heizung.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren, das bereits modernisiert wurde und mit Heizkörpern ausgestattet ist:
Die Anschaffungskosten der Heizung betragen 22.250 Euro. Davon abgezogen wird ein BAFA-Zuschuss in Höhe von 30 Prozent, was 6.675 Euro entspricht. Nochmals 10 Prozent BAFA-Zuschuss werden abgezogen, wenn von Öl auf Erdgas umgestellt wird. Dies entspricht dann einem Abzug von weiteren 2.225 Euro. Insgesamt betragen die Anschaffungskosten mit BAFA-Zuschuss 13.350 Euro.
Dieser reduzierte Preis bildet die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Miete. Diese beträgt in unserem Beispiel 182,90 Euro.
Hat der Kunde die neue Heizung eingebaut, erhält er schließlich noch eine Förderung durch die N-ERGIE und den Hersteller in Höhe von 1.800 Euro und hat am Ende doppelt gespart.
Zudem profitiert der Kunde noch vom geringen Energieverbrauch, da er sich für eine sehr effiziente Heizung im Vergleich zu seiner Altanlage entscheidet.